Nährwertkennzeichnung
Zur Förderung eines gesunden Lebensstils und zur Vermeidung von Übergewicht hat sich die EU seit Jahren mit der Nährwertkennzeichnung von Produkten befasst.
Name der ECR-Arbeitsgruppe | Name der Empfehlung | Erscheinungsdatum |
---|---|---|
Nährwertkennzeichnung – GDA (Guideline Daily Amounts) |
Empfehlung zur praktischen Umsetzung der GDA Kennzeichnung. | 2012 (ECR Austria) |
Quelle: ECR Austria
ECR Austria Empfehlung: GDA Kennzeichnung (Quelle: ECR Austria)
Ausgangssituation
Bereits seit 2008 befasste sich eine ECR Austria Arbeitsgruppe, in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich, mit dem Thema der Nährwertkennzeichnung. 2011 wurde diese im Rahmen einer EU Verordnung geregelt.
Vorgehensweise
Mit den entsprechenden Ideen und Entwürfen beschloss die Arbeitsgruppe folgende Ziele:
- Erhebung und Evaluierung des Ist-Zustandes in Österreich (und Deutschland)
- Überprüfung des Inhalts des EU Verordnungsentwurfes
- Verabschiedung einer ECR Best Practice Empfehlung unter Berücksichtigung der Position des Fachverbandes der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs
Ergebnis
Die Nährwertkennzeichnung beinhaltet unter anderem folgende Rahmenbedingungen:
- 7 Nährstoffe (Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) in verpflichtender neuer Reihenfolge
- Freiwillig erweiterbar um einfach beziehungsweise mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Ballaststoffe, Vitamine und Mineralstoffe
- Zusätzlich kann die Tabelle um die Angabe pro Portion ergänzt werden (Portionsgröße und Portionsanzahl muss angemerkt werden)
Fazit
Mit der im ECR Austria Board beschlossenen Empfehlung hat die ECR-Initiative eine eindeutige Regelung im Sinne der EU Verordnung publiziert und damit für Hersteller und Händler Sicherheit geschaffen, wie und in welcher Form Nährwertangaben auf Packungen gestaltet sein müssen. In Österreich hat sich diese Form durchgesetzt; entgegen vielen anderen Ländern, wo die Ampelkennzeichnung zum Einsatz kommt.